Ersatzteile für Reisemobile - Wie gut ist die Versorgung? | promobil

2022-11-15 16:49:51 By : Ms. Candy Fan

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Die Ersatzteilbeschaffung für Reisemobile hat ihre Tücken – vor allem bei älteren Modellen. promobil zeigt, mit welchen Engpässen Sie rechnen müssen und was Sie dagegen tun können.

Es war nur eine kleine Notiz im Journal der Maiausgabe 2017 von promobil, doch sie rief eine unerwartet hohe Resonanz hervor: Dutzende Leserbriefe gingen in der Redaktion ein, alle mit demselben Tenor. Was war passiert? Unter der Überschrift „Teurer Cent-Schaden“ berichtete Kollege Jürgen Bartosch, wie beim Inbetriebnehmen der Wasseranlage nach dem Winter plötzlich Wasser hinter der Toilette hervorplätscherte. Frost hatte die Überwurfmutter am Ventil der Toilettenspülung gesprengt. Eigentlich ein Bagatellschaden, aber das Ventil gibt es laut Werkstatt nur als Komplettsatz für rund 60 Euro, mit Einbau summiert sich das schnell auf 120 Euro.

Offenbar war dieser Schaden kein Einzelfall, denn in sämtlichen Leserbriefen stand dasselbe: „Ist uns auch schon passiert.“ Manch einer hatte sich zu helfen gewusst, indem er eine Überwurfmutter aus dem Baumarkt für wenige Euro selbst einbaute. Andere fuhren vergeblich mehrere Reisemobil-Händler an, mit dem Ergebnis, dass keiner das passende Teil auf Lager hatte. Ein Mitarbeiter von Thetford hatte einen hilfreichen Tipp: Die Überwurfmutter kann doch einzeln bestellt werden, Kostenpunkt rund sechs Euro.

Das Beispiel mit der Überwurfmutter zeigt: die Ersatzteilbeschaffung hat ihre Tücken. Ob nun selbstverschuldet oder durch Fremdeinwirkung, durch Materialermüdung oder Verschleiß: Irgendwann braucht jeder Reisemobilfahrer Ersatzteile für sein Fahrzeug. Wo verstecken sich dabei die Stolpersteine? Die Auswertung von zahlreichen Leserbriefen und einer Umfrage auf promobil.de bringt Licht ins Dunkel.

Fall eins: Das Reisemobil ist schon älter, Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Davon kann auch promobil-Leser Harald B. ein Lied singen. Sein Reisemobil auf Ford-Basis mit Erstzulassung im Jahr 2006 blieb liegen, Diagnose: Getriebeschaden. Ein neues Getriebe ist laut Ford-Werkstatt nicht lieferbar, alternativ könne man ein überholtes Getriebe einbauen. Dass für ein elf Jahre altes Basisfahrzeug kein neues Getriebe mehr erhältlich sein soll, verwundert dann doch. Mögliche Erklärung: Gerade im Transporterbereich gehen verschiedene Hersteller bei Motor und Getriebe oft Kooperationen miteinander ein. So werden auch wichtige Baugruppen nicht mehr im eigenen Werk gefertigt, sondern zugeliefert. Läuft so eine Kooperation aus, kann es schwierig werden, passende Teile zu besorgen. Wer selbst auf die Suche nach Ersatzteilen fürs Basisfahrzeug geht, sollte einen Blick in den Autoteileshop unter www.axel-augustin.de werfen.

Schlechte Verfügbarkeit von Ersatzteilen bei älteren Modellen kommt aber nicht nur beim Basisfahrzeug vor – und wirklich alt muss das Fahrzeug auch nicht sein. Das merkte auch Leser Bernd S., dessen Gasdruckregler Duo Control CS von Truma einen Riss im Dichtkegel des Anschlusses aufwies. Vom Truma-Service erhielt er die Auskunft, dass man diesen Anschluss weder nachkaufen noch reparieren könne. Obwohl der Gasdruckregler erst fünf Jahre in Betrieb war, musste nun ein neuer her. Doch ist der Hersteller eines Produkts nicht gesetzlich verpflichtet, Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten? Laut unserem promobil-Experten Rechtsanwalt Rüdiger Zipper besteht so eine Pflicht nicht, jedenfalls nicht in dem häufig zitierten Zehn-Jahres-Zeitraum. Lediglich während der zweijährigen Mängel-Gewährleistungsfrist muss die Versorgung garantiert sein.

Besitzer älterer Reisemobile haben auf dem Rechtsweg also schlechte Karten. Aussichtsreicher ist da noch die eigene Recherche. Während es beim örtlichen Verwerter mit Spezialteilen für Reisemobil oft mau aussieht, versprechen online-Plattformen mit Kleinanzeigen mehr Erfolg. Wer auf dem Weg nicht weiterkommt, kann sich auch einmal bei Onlineforen oder Oldie-Clubs erkundigen. Oft haben die Mitglieder dort noch den ein oder anderen Tipp parat.

Schwierig wird die Ersatzteilversorgung auch dann, wenn ein Reisemobil nur kurz auf dem Markt war oder nur eine geringe Anzahl an Modellen produziert wurde. Aufgrund ständig wechselnder Modellbaureihen ist es keine Seltenheit, dass ein Mobil bereits nach zwei Jahren wieder von der Bildfläche verschwindet beziehungsweise zum „alten Eisen“ gehört.

Fall zwei: So erging es auch einer promobil-Leserin (Name der Redaktion bekannt), an deren Fahrzeug noch während der zweijährigen Garantiezeit die Glasabdeckung über der Kochstelle kaputt ging. Da ihr der Händler nicht weiterhelfen konnte, wandte sie sich an den Hersteller. Im dortigen Ersatzteillager erfuhr sie, dass die Glasplatte weder vorrätig noch bestellbar sei. Erst der Hersteller der Küche, Dometic, konnte helfen und fertigte aus Kulanz eine Glasplatte im passenden Format. Weil die Wartezeit mehrere Monate betrug, bekam die Kundin die Platte letztendlich geschenkt. Auch wenn die Abdeckung der Kochplatte kein lebenswichtiges Teil für den Betrieb eines Reisemobils ist, kann man den Ärger der Leserin doch nachvollziehen.

Wir haben bei einigen nachgefragt, wie lange Ersatzteile vorgehalten werden. Bei Dethleffs verweist man dazu auf die Zehnjahresfrist, die hier auch für Fahrzeuge gilt, die nur kurz auf dem Markt waren, wichtige Bauteile halte man auch länger vor. Dieselbe Antwort kommt auch von Bürstner, Carthago, Hymer, Hobby und LMC. Knaus gibt an, Originalteile generell fünfzehn Jahre vorzuhalten. Ihrem eigenen Anspruch können die Hersteller in der Realität jedoch nicht immer gerecht werden. Gerade bei speziell für einzelne Baureihen angefertigten Teilen ist die Verfügbarkeit begrenzt. Generell gilt: Für den Kunden ist der Händler der erste Ansprechpartner, wenn dieser nicht weiter weiß, lohnt sich – wie gesehen – ein Anruf beim Zulieferer. Die wichtigsten Hotline-Nummern finden Sie am Ende des Artikels.

Häufig wurde in unserer Leserbefragung Fall drei genannt: Die Ersatzteile erscheinen überteuert. Leser Mark G. schreibt dazu: „An unserem 16 Jahre alten Weinsberg ist die Dichtung vom Kühlschrank defekt. Eine einzelne Dichtung gibt es angeblich nicht mehr. Jetzt sollen wir eine komplette Kühlschranktür für 169 Euro plus Versand kaufen, bei der noch nicht mal das Frontdekor passen würde.“ Ein anderes Beispiel liefert Leser Ludger D., bei dessen vier Jahre altem Integrierten von Adria der Fensterheber getauscht werden muss. Der von der Vertragswerkstatt beim Hersteller bestellte Fensterheber wurde mit 569 Euro in Rechnung gestellt. Zum Vergleich: Im Internet bekommt man Fensterheber für den Fiat Ducato bereits für unter hundert Euro.

Teure Ersatzteilpreise haben verschiedene Gründe. Originalteile kosten mehr als No-Name-Produkte, Spezialteile sind teurer als 10.000-fach produzierte Transportertechnik. Auch besteht manchmal ein Unterschied zwischen den Preisempfehlungen des Herstellers und dem tatsächlichen Preis beim Händler. Die einhellige Meinung der Hersteller: Die Händler seien angehalten, die UVPs zu übernehmen. Trotzdem gibt es schwarze Schafe.

Dem Kunden bleibt meist nichts anderes übrig, als die Rechnung zähneknirschend zu bezahlen. Möglich ist natürlich auch ein Preisvergleich bei verschiedenen Händlern, aber aufgrund der oftmals starken Auslastung der Werkstätten sind die meisten Kunden froh, wenn sie überhaupt einen verbindlichen Termin bekommen. Aussichtsreicher scheint da noch eher ein Besuch direkt beim Werk. Je nach Hersteller muss dieser aber über den Händler ausgemacht werden, manchmal kann man sich selbst telefonisch anmelden. Doch ob direkt beim Werk oder beim Händler: Kunden tun gut daran, ausreichend Zeit für Lieferung und Montage der Ersatzteile einzuplanen.

Im Interview: Rüdiger Zipper, Rechtsanwalt aus Schwetzingen und langjähriger Präsident des Euro Motorhome Club.

Weder aus einem Gesetz noch einer bestimmten sonstigen Verordnung oder auch nur einer EU-Richtlinie lässt sich eine Verpflichtung eines Herstellers zur Bevorratung von Ersatzteilen ableiten. Derartige Vorschriften existieren nicht. Die unter Laien häufig gehandelte Zehnjahresfrist zur Bereithaltung und Lieferung von Ersatzteilen ist eine Mär. Über den Umweg der Nacherfüllungspflicht ist der Herstellerlediglich im Rahmen der zweijährigen Mängel-Gewährleistungsfrist verpflichtet, Ersatzteile zu bevorraten und zu liefern. Das gilt sowohl für das Basisfahrzeug als auch für den Aufbau des Reisemobils.

Der Zeitrahmen über die Mängel-Gewährleistungsfrist hinaus ist rechtlich nicht geregelt. Man kann allerdings eine derartige Verpflichtung aus dem allgemeinen Grundsatz des Treu und Glauben gemäß Paragraph 242 BGB herleiten. Einen weiteren Anhaltspunkt dürfte der jeweilige konkrete Vertrag bieten. Allgemeine Regeln zur Dauer der Bevorratungsfrist lassen sich grundsätzlich nicht aufstellen.

Bei Automobilen hat sich herauskristallisiert, dass sich Händler/Hersteller für einen Zeitraum von zwölf Jahren verpflichten, Ersatzteile zu bevorraten. Die Frist beginnt nach der allgemein herrschenden Rechtsprechung mit der Auslieferung des letzten Fahrzeugs einer Modellreihe. Zu beachten ist, dass grundsätzlich nur der Hersteller gegenüber seinem Vertragspartner, also dem Händler, verpflichtet ist, Ersatzteile zu bevorraten und zu liefern. Ein Durchgriff des Endverbrauchers unter Umgehung oder Übergehung des Händlers direkt auf den Hersteller wird in der Regel von der Rechtsprechung nicht toleriert.

Wenn Händler und Hersteller keine Ersatzteile liefern können, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung kann man sich Ersatz anderweitig beschaffen.

Wenn das Ersatzteil fehlerhaft ist, greift grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung wie beim Kauf, also für zwei Jahre. Das gilt grundsätzlich für jedes und auch bei jedem weiteren Ersatzteil. Bei erneutem Defekt des als Ersatz gelieferten Teils gelten die üblichen Fristen, genau wie beim Kauf.

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